Körperpflege

(Grundverrichtungen des täglichen Lebens)
entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Leistungen der Körperpflege:

Körperpflege, z. B.

  • Ganzkörperwäsche
    • Duschen
    • Baden
    • Teilkörperwäsche
  •  Anleitung zur Körperpflege
  • Ausscheidungen / Kontinenztraining
  • Ernährung

Dies sind Leistungen der Pflegekasse. Voraussetzung ist eine Pflegestufen. Liegt kein Pflegegrad vor, sind dies Privatleistungen.